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Die rechtliche Prüfung des Antrags auf Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen den Baukostenzuschuss zum Umbau der Marienkapelle ist abgeschlossen. Die Verwaltung hat den Initiatoren einige Hinweise gegeben, deren Beachtung aus rechtlicher Sicht für die Zulässigkeit erforderlich sind. „Dabei handelt es sich jedoch lediglich um kleinere Änderungen, die von den Initiatoren bereits auf den einzusetzenden Unterschriftsbögen umgesetzt worden sind. In den kommenden Tagen erwarten wir den von den Initiatoren angekündigten Antrag, die Zulässigkeit des beabsichtigten Bürgerbegehrens festzustellen. Aufgrund der abgeschlossenen Vorprüfung werde ich dem Rat empfehlen, die Zulässigkeit zu beschließen, vermutlich in der Sitzung am 16. September“, erläutert Bürgermeisterin Karin Rodeheger das weitere Vorgehen. Die rechtliche Prüfung der Verwaltung war zuvor vom Kreis Warendorf als Aufsichtsbehörde und dem Städte- und Gemeindebund bestätigt worden. Neben der Prüfung erstellte die Verwaltung auch die Kostenschätzung für den Fall, dass das beabsichtigte Bürgerbegehren erfolgreich verläuft. Diese ist gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Bürgerbegehrens und von der Kommune aufzustellen. Darin heißt es: Der Zuschuss in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu der geplanten WC-Anlage, bestehend aus einem WC für Inhaber des sog. Euro-Schlüssels, barrierearmen WCs für Damen und Herren sowie Wickelmöglichkeit entfällt komplett. Nach Schätzung der Verwaltung kostet das von den Initiatoren favorisierte solitäre WC für Inhaber des sog. Euro-Schlüssels mindestens 160.000 Euro. Die Kostenersparnis beträgt damit standortabhängig maximal 90.000 Euro. Die Kostenschätzung für das weitere angedachte Bürgerbegehen, das sich gegen die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete an der Ennigerloher Straße wendet, wird derzeit noch erarbeitet. „Diese Kostenschätzung ist differenzierter und es handelt sich um deutlich höhere Summen. Sobald meine Verwaltung die Kostenschätzung erarbeitet hat, werde ich diese durch die Aufsichtsbehörden überprüfen lassen“, so Rodeheger. Ein Zeitpunkt, zu welchem die geprüfte Schätzung vorliegt, könne daher aktuell nicht benannt werden.